Barrierefreiheitserklärung Technogym
1. Erklärung zur Barrierefreiheit (Einleitung & Geltungsbereich)
Die the fitness company Handels GesmbH ist bemüht, ihren Webshop (https://technogymstore.at/) im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), idgF, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für eben diesen Webshop.
2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese digitale Anwendung ist teilweise konform mit Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1 (W3C Recommendation) beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549. Grund dafür sind die folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen, die im nächsten Abschnitt detailliert aufgeführt sind.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
1.1.1 Textalternativen
Bilder und Frames besitzen keinen oder unzureichenden Alternativtext bzw. title-Attribute, wodurch sie für Screenreader-Nutzer:innen nicht zugänglich sind.
1.3.1 Info & Beziehungen
Falsche semantische Strukturen wie mehrfach vorhandene H1-Elemente, verschachtelte Steuerelemente und fehlende Struktur im Footer erschweren die Interpretation durch assistive Technologien.
1.4.3 Kontrast (Minimum)
Einzelne Textelemente erfüllen nicht die Mindestanforderungen an den Farbkontrast und sind dadurch bei Sehschwächen schwer lesbar.
1.4.4 Textvergrößerung
Zoom- und Skalierungsfunktionen wurden deaktiviert oder eingeschränkt, sodass eine vergrößerte Darstellung ohne Funktionsverlust nicht gewährleistet ist.
2.1.1 Tastaturbedienung
Einzelne interaktive Elemente sind nicht vollständig mit der Tastatur nutzbar oder enthalten fokussierbare Inhalte trotz ARIA-hidden, was Tastaturnutzer:innen einschränkt.
2.4.7 Fokus sichtbar
Die aktuelle Position des Tastaturfokus ist nicht durchgängig visuell erkennbar, was die Orientierung bei der Tastaturnavigation erschwert.
4.1.1 Syntax
Fehler im Quellcode, etwa fehlender Linktext, führen zu Problemen bei der Interpretation durch Screenreader und andere Hilfsmittel.
Hinweis: An der Behebung der oben genannten Barrieren wird bereits gearbeitet. Die the fitness company Handels GesmbH hat interne Prozesse gestartet, um diese Mängel zu evaluieren und schrittweise zu beseitigen.
b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Produktbilder ohne passendem Alternativtext
Derzeit sind im Webshop zahlreiche Produktabbildungen eingebunden, deren Alternativtexte teilweise nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit entsprechen. Die nachträgliche Erstellung, Qualitätskontrolle und erneute Einspielung barrierefreier Bildbeschreibungen für dieses historische Bildmaterial würde einen unverhältnismäßigen organisatorischen und finanziellen Aufwand im Sinne des § 18 BaFG darstellen.
Die the fitness company Handels GesmbH verpflichtet sich jedoch, bei allen neu publizierten Produkten spätestens ab dem 28. Juni 2025 systematisch aussagekräftige Alternativtexte zu hinterlegen. Darüber hinaus werden nach und nach auch bestehende Bestseller und häufig aufgerufene Produktseiten priorisiert überarbeitet.
Externe Zahlungsabwicklung
Die Zahlungsabwicklung (z. B. Kreditkarte, PayPal, Klarna, Sofortüberweisung) erfolgt über eigenständige Zahlungsdienstleister. Diese Bezahlseiten werden technisch und inhaltlich ausschließlich vom jeweiligen Anbieter betrieben und liegen damit außerhalb der organisatorischen und finanziellen Kontrolle der the fitness company Handels GesmbH.
Gemäß § 2 Abs. 3 Z.4 BaFG (Inhalte Dritter außerhalb des Einflussbereichs) fallen sie daher nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung.
Die betreffenden Zahlungsdienstleister sind als eigene Wirtschaftsakteure ihrerseits verpflichtet, die Vorgaben des BaFG zu erfüllen und gegebenenfalls eine eigene Barrierefreiheitserklärung bereitzustellen.
4. Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.06.2025 erstmals erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen erfolgte im Juni 2025 als externer Audit durch Expert:innen der MSTAGE GmbH auf Basis von 10 ausgewählten Erfolgskritierien der WCAG 2.1 im Konformitätslevel A und AA, wobei die Startseite getestet wurde. Identifizierte Mängel wurden dokumentiert und fließen in die laufende Optimierung ein. Die the fitness company Handels GesmbH wird diese Erklärung bei wesentlichen Änderungen des Webshops aktualisieren. (Details zur regelmäßigen Überprüfung siehe Abschnitt 7.)
5. Feedback- & Kontaktmöglichkeit
Wir möchten unsere Angebote stetig verbessern und Barrieren abbauen. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Nutzbarkeit unserer digitalen Dienste auffallen – Probleme, die in dieser Erklärung noch nicht beschrieben sind, oder ein Verstoß gegen die Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Die the fitness company Handels GesmbH wird Ihre Hinweise prüfen und so rasch wie möglich reagieren.
Bitte richten Sie Ihr Feedback per E-Mail an info@fitnesscompany.at und verwenden Sie im Betreff möglichst „Meldung einer Barriere im Technogym Webshop“. Beschreiben Sie das Problem und teilen Sie uns, wenn möglich, die URL bzw. den genauen Ort des betreffenden Inhalts mit, damit wir die Barriere nachvollziehen können.
Kontakt:
Kornstraße 1
4060 Leonding/Austria
Tel.: 0732 / 671 000
E-Mail: info@fitnesscompany.at
6. Durchsetzungs- / Beschwerdeverfahren
Sollten Sie von uns innerhalb angemessener Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback erhalten, haben Sie ab dem 28. Juni 2025 die Möglichkeit, eine Beschwerde einzureichen. Zuständig ist die Marktüberwachungsbehörde nach BaFG, derzeit das Sozialministeriumservice (SMS) im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Beschwerde können Sie formlos – etwa via E-Mail oder Online-Kontaktformular – an das Sozialministeriumservice richten.
Wichtig: Das förmliche Beschwerdeverfahren nach § 25 ff. BaFG steht erst ab 28. Juni 2025 zur Verfügung. Vor diesem Datum bitten wir Sie, Barrieren direkt an uns zu melden. Wir werden Ihre Hinweise selbstverständlich ebenfalls prüfen und beheben.
Das Sozialministeriumservice prüft Ihre Beschwerde dahingehend, ob ein Verstoß gegen die Vorgaben des BaFG vorliegt. Es kann das Unternehmen zur Stellungnahme auffordern und Maßnahmen zur Behebung empfehlen. Sollte das Unternehmen den Barrierefreiheitsanforderungen weiterhin nicht nachkommen, kann die Behörde gem. § 36 BaFG ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten – es drohen Geldstrafen von bis zu 80.000 € im Extremfall. In letzter Konsequenz könnten sogar Produkte vom Markt genommen oder Dienstleistungen untersagt werden. (Wir hoffen natürlich, dass es nicht so weit kommt und werden alles tun, um etwaige Mängel freiwillig zu beheben.)
7. Datum der Veröffentlichung & letzter Review
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 veröffentlicht.